Fachdienst Versorgung
Unsere Aufgaben
Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgung, Zivildienst-, Opferentschädigungs- Infektionsschutz-, Häftlingshilfegesetz, verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz).
Anlaufstelle beim Kreissozialamt
Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen.
Beim Landratsamt Göppingen ist eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt, Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182, Lorcher Straße 6, eingerichtet.
Zu erreichen unter:
Tel. +49 7161 202-4101
Fax +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de
Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten beim Fachdienst Versorgung, Alb-Donau-Kreis:
Telefon: 0731 185-4680
Montag und Dienstag 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 17:30 Uhr
Weitere Kontaktmöglichkeiten: Fachdienst Versorgung
Aufgaben und Themen
Anerkennung von Assistenzhunden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.
Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden
(Die Formulare in der nachfolgenden Liste sind barrierefrei.)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der seine Ausbildung erfolgreich vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen hat (§ 21 AHundV) (923,9 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 21 AHundV (260,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der im Ausland anerkannt wurde (§ 22 Absatz 1 AHundV) (896,6 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 1 AHundV (271,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der bereits von einem anderen Träger anerkannt wurde (Antrag § 22 Absatz 2 AHundV) (914,3 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 2 AHundV (248,1 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wurde (§ 23 AHundV) (914,2 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 23 AHundV (239,2 KB)
Weitere Informationen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
Zivildienstgesetz (ZDG)
Formulare
Sie können die Anträge zum Schwerbehindertenausweis als PDF-Dateien herunterladen und ausdrucken. Sie können Ihren Antrag aber auch online stellen:
PDF-Formulare zum Download
Auf der Homepage des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis auf der Seite:
Formulare von A-Z > Buchstabe M > Menschen mit Behinderung
Die Formulare können per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden:
- Anschrift: Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstr. 30, 89077 Ulm
- E-Mail: versorgung@alb-donau-kreis.de
- Fax-Nr.: 0731 185-4728
Hinweis: Die Formulare und Merkblätter sind barrierefrei.
- Erstantrag nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (315,6 KB)
- Änderungen nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (344,7 KB)
- Hinweise zum Datenschutz (268,2 KB)
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem SGB IX (250,9 KB)
- Übersicht über die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen (264,4 KB)
Online-Anträge
Die Anträge können über sie Seite des Alb-Donaukreises auch online gestellt werden:
Online-Dienstleistungen über service-bw > Buchstabe S > Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, kann das zur Verfahrensbeschleunigung beitragen.
Beachten Sie, dass Sie sich dafür auf der Plattform service-bw registrieren müssen.
Beim Online-Antrag können Sie aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen, z. B. Facharztbriefe und Krankenhausberichte, in digitaler Form hochladen.